Der Wortlaut
„Halter des Kraftfahrzeuges ist, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt.“ Zulassung und Eigentum sind Indizien und widerlegbar.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- für eigene Rechnung in Gebrauch
- Verfügungsgewalt
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
Rechtsprechungsformel, BGH, Urt. v. 22.03.1983 – VI ZR 108/81 = BGHZ 87, 133