Halter (§ 7 I StVG)

Lehrstoff · Feld 5 · D-5.08 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Halter des Kraftfahrzeuges ist, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt.“ Zulassung und Eigentum sind Indizien und widerlegbar.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • für eigene Rechnung in Gebrauch
  • Verfügungsgewalt

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

Rechtsprechungsformel, BGH, Urt. v. 22.03.1983 – VI ZR 108/81 = BGHZ 87, 133

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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