Tieraufseher (§ 834 S. 1 BGB)

Lehrstoff · Feld 5 · D-5.06 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Tieraufseher ist, wer „für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt“ (§ 834 S. 1 BGB). Übernommen sein muss die Verantwortung für die vom Tier ausgehenden Gefahren, nicht nur Pflege, Fütterung oder Transport.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt
  • Verantwortung für die vom Tier ausgehenden Gefahren

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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