Der Wortlaut
Tieraufseher ist, wer „für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt“ (§ 834 S. 1 BGB). Übernommen sein muss die Verantwortung für die vom Tier ausgehenden Gefahren, nicht nur Pflege, Fütterung oder Transport.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt
- Verantwortung für die vom Tier ausgehenden Gefahren
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
Gesetzeswortlaut