Haustier (§ 833 S. 2 BGB)

Lehrstoff · Feld 5 · D-5.04 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Haustier ist das gezähmte, in häuslicher Gemeinschaft mit dem Menschen gehaltene und von ihm genutzte Tier. Das wildlebende Tier und das Bienenvolk gehören nicht dazu, Rind und Pferd dagegen schon.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • gezähmte
  • häuslicher Gemeinschaft mit dem Menschen
  • genutzte
  • wildlebende
  • Bienenvolk

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

am Gesetz gebildet

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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