Der Wortlaut
Betriebsgefahr ist die Gefahr, die von einem Kraftfahrzeug wegen seiner Masse, seiner Geschwindigkeit und seiner maschinellen Einrichtungen für andere ausgeht, und zwar unabhängig von einem Fehlverhalten des Halters oder des Führers. Sie wird in die Abwägung nach § 17 I StVG eingestellt und kann durch die Fahrweise oder den Zustand des Fahrzeugs erhöht sein.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Masse, seiner Geschwindigkeit und seiner maschinellen Einrichtungen
- unabhängig von einem Fehlverhalten
- Fahrweise oder den Zustand
- erhöht
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
am Gesetz gebildet