Betriebsgefahr (§ 7 I StVG)

Lehrstoff · Feld 5 · D-5.10 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Betriebsgefahr ist die Gefahr, die von einem Kraftfahrzeug wegen seiner Masse, seiner Geschwindigkeit und seiner maschinellen Einrichtungen für andere ausgeht, und zwar unabhängig von einem Fehlverhalten des Halters oder des Führers. Sie wird in die Abwägung nach § 17 I StVG eingestellt und kann durch die Fahrweise oder den Zustand des Fahrzeugs erhöht sein.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Masse, seiner Geschwindigkeit und seiner maschinellen Einrichtungen
  • unabhängig von einem Fehlverhalten
  • Fahrweise oder den Zustand
  • erhöht

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

am Gesetz gebildet

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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