Der Wortlaut
Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung liegt vor, wenn der Schuldner unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er werde seine Vertragspflichten unter keinen Umständen erfüllen; die Weigerung muss sein letztes Wort sein (st. Rspr.).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- unmissverständlich zum Ausdruck bringt, er werde seine Vertragspflichten unter keinen Umständen erfüllen
- sein letztes Wort