Fristsetzung (§ 323 I BGB)

Schuldrecht BT · Feld 3 · D-3.01 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Fristsetzung ist die an den Schuldner gerichtete Aufforderung, innerhalb eines erkennbar begrenzten Zeitraums zu leisten; einer Bezifferung bedarf es nicht, eines erkennbaren zeitlichen Rahmens schon. Angemessen ist die Frist, wenn sie dem Schuldner erlaubt, eine bereits begonnene oder vorbereitete Leistung zu vollenden; eine zu kurze Frist setzt die angemessene in Lauf.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • an den Schuldner gerichtete Aufforderung, innerhalb eines erkennbar begrenzten Zeitraums zu leisten
  • einer Bezifferung bedarf es nicht
  • erkennbaren zeitlichen Rahmens
  • bereits begonnene oder vorbereitete Leistung zu vollenden
  • angemessene

Fundstellen

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