Ausreißer (§ 1 I 1 ProdHaftG, § 823 I BGB)

Lehrstoff · Feld 6 · D-6.10 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Ausreißer ist der Fabrikationsfehler, der auch bei Einhaltung aller nach dem Stand der Technik gebotenen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen nicht zu vermeiden ist. Das Produkthaftungsgesetz erfasst ihn, weil es kein Verschulden voraussetzt.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • auch bei Einhaltung aller nach dem Stand der Technik gebotenen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen nicht zu vermeiden
  • kein Verschulden

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

am Gesetz gebildet

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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