Sachenrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
V hat sein Werkstattgrundstück mit einer Buchgrundschuld zugunsten der Bank U belastet; das gesicherte Darlehen hat er vollständig zurückgezahlt — auf die Forderung. Der von U gestellte Sicherungsvertrag bestimmt: „Nach Wegfall des Sicherungszwecks ist die Bank zur Erteilung einer löschungsfähigen Quittung verpflichtet; ein Anspruch auf Rückübertragung besteht nicht.“ V braucht den ersten Rang für eine neue Finanzierung.
Mit der vollständigen Tilgung des Darlehens ist der Sicherungszweck entfallen und der Rückgewähranspruch entstanden.
Das Wahlrecht zwischen Rückabtretung, Verzicht und Aufhebung steht dem Sicherungsgeber V zu und nicht der Bank.
Die vorformulierte Klausel der Bank U beschränkt den Rückgewähranspruch wirksam auf die löschungsfähige Quittung.
Verkauft V das Grundstück, geht der Rückgewähranspruch mit dem Eigentum auf den Käufer über.
Ein nachrangiger Gläubiger sichert sein Aufrücken am besten, indem er sich den Rückgewähranspruch abtreten lässt.
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