„Den Brief? Den habe ich im Büro“

Sachenrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Auf dem Grundstück der G lastet eine Briefgrundschuld; im Grundbuch steht P als Gläubiger. A erklärt, er habe die Grundschuld von P erworben, kündigt sie und verlangt Duldung der Zwangsvollstreckung. Urkunden legt er nicht vor — der Brief liege im Büro. G weist die Kündigung noch am Tag ihres Zugangs zurück.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    G kann der Geltendmachung widersprechen, solange A den Brief nicht vorlegt (§§ 1192 I, 1160 I BGB).

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 1160 I BGB nimmt dem Gläubiger A damit sein Recht an der Briefgrundschuld.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Kündigung des A ist unwirksam, weil G sie unverzüglich zurückgewiesen hat (§ 1160 II BGB).

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Über § 1192 I BGB gilt auch § 1161 BGB entsprechend für die Briefgrundschuld der G.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Zahlte G auf die Grundschuld an den eingetragenen P, obwohl A wirklich Gläubiger wäre, würde sie nach § 407 I BGB frei.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Legte A den Brief und eine lückenlose Kette beglaubigter Abtretungen ab P vor, gälte er als eingetragen (§ 1155 S. 1 BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Sachenrecht weiterlesen.

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