Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Bearbeitungstag ist Donnerstag, der 4. März 2027. Die Vilsbiburger Formenbau GmbH verteidigt sich vor dem Arbeitsgericht Landshut gegen die Kündigungsschutzklage ihrer früheren Teamleiterin Jolanda Wiesheu; die Kündigung stützt sich auf zwei Vorfälle nach einer Abmahnung vom 12. Januar 2027. Gütetermin ist Dienstag, der 9. März. Der Geschäftsführer will mitkommen, einen Zeugen mitbringen und offen reden.
Räumt der Geschäftsführer im Gütetermin ein, dass die Abmahnung nie abgesandt worden ist, bindet ihn das als gerichtliches Geständnis nach § 288 Abs. 1 ZPO.
Der Vorsitzende darf den mitgebrachten Mitarbeiter im Gütetermin sofort anhören, aber nicht vereidigen.
Bleibt die Güte erfolglos, gilt für die Erwiderungsfrist der Beklagten eine gesetzliche Mindestlänge von zwei Wochen — und für die Antwort des Klägers darauf dieselbe.
Wird eine dieser beiden Fristen versäumt, folgt die zwingende Zurückweisung aus § 296 Abs. 1 ZPO.
Hält sich das Arbeitsgericht Landshut für örtlich unzuständig und verweist, ist dieser Beschluss nicht anfechtbar.
Was der Geschäftsführer im Gütetermin sagen soll, ist Zweckmäßigkeit und wird im Brief festgelegt, nicht im Schriftsatz.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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