Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Bearbeitungstag ist Mittwoch, der 14. Oktober 2026, neun Uhr. Der Kanzlei in Aschaffenburg liegt die Akte der Hasselbach Kunststofftechnik GmbH vor: Klage über 52.000,00 EUR vor dem Landgericht Aschaffenburg, zugestellt am Dienstag, dem 29. September 2026, Antrag auf Versäumnisurteil bereits in der Klageschrift gestellt. Die Verteidigungsanzeige ist nicht hinausgegangen; die Frist lief gestern ab.
Die Anzeige ist jetzt wertlos — nach Ablauf der Notfrist kann sie das Versäumnisurteil nicht mehr aufhalten.
Ginge es schief, wäre das fehlende Verschulden nach § 233 Satz 2 ZPO zu vermuten, weil die Aufforderung die Rechtsfolge aus § 708 Nr. 2 ZPO nicht genannt hat.
In Verfahren mit Anwaltszwang entfällt die Rechtsbehelfsbelehrung ausnahmslos, § 232 Abs. 2 ZPO.
Der Mangel der Belehrung nach § 276 Abs. 2 ZPO wirkt an einer anderen Stelle: Er macht den Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils unbegründet.
Die Anzeige muss schriftlich beim Gericht eingehen; der Anruf im Dezernat wahrt die Frist nicht, und der Schriftsatz muss über das beA kommen.
Der Vorgang gehört mit Uhrzeit in die Handakte und in das Mandantenschreiben; in den Schriftsatz gehört von der Verspätung kein Wort.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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