Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Bearbeitungstag ist Dienstag, der 26. Mai 2026. Die Ilzstetter Gartenbau GmbH in Passau ist vor dem Landgericht Passau auf 38.500,00 EUR Werklohn verklagt; die Klageschrift ist ihr am Donnerstag, dem 21. Mai 2026, zugestellt worden, mit der Aufforderung nach § 276 Abs. 1 ZPO und zwei weiteren Wochen zur Erwiderung. Die Geschäftsführerin ist bis Mitte Juni auf einer Messe in Kanada.
Die Notfrist zur Verteidigungsanzeige endet mit Ablauf des Donnerstags, des 4. Juni 2026 — zwei Wochen nach der Zustellung.
Die Erwiderungsfrist endet mit Ablauf des 19. Juni 2026, weil sie nicht mit der Zustellung, sondern erst mit dem Ablauf der Anzeigefrist beginnt.
Verlängern lässt sich die Anzeigefrist nicht, und die Fundstelle dafür ist § 224 Abs. 1 Satz 1 ZPO.
Verlängert der Vorsitzende die Erwiderungsfrist am 15. Juni um zwei Wochen, endet sie mit Ablauf des 3. Juli 2026 — nicht des 29. Juni.
Eine längere Anzeigefrist kann der Vorsitzende nur bestimmen, wenn im Ausland zuzustellen ist; im Inland stehen die zwei Wochen fest.
Die beiden Daten stehen in allen drei Texten; die Überlegung, ob die Verlängerung überhaupt beantragt wird, steht allein im Mandantenschreiben.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.