Was gesperrt ist, steht nirgends

Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Vor dem Schöffengericht steht A wegen Körperverletzung zum Nachteil seiner Ehefrau Z1. Z1 verweigert nach Belehrung das Zeugnis. A war bei der Polizei ohne Belehrung vernommen worden und hatte erklärt, er habe „einmal zugeschlagen, mehr nicht“; V hat rechtzeitig und mit Erfolg widersprochen. Aus einer beigezogenen Akte ist eine Verurteilung von 2001 bekannt, die längst getilgt ist.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Beweiswürdigung ist der systematische Ort der Verwertungsverbote — und was gesperrt ist, taucht in den Gründen an keiner Stelle auf.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Erklärt das Gericht die früheren Angaben der Z1 ausdrücklich für unverwertbar, darf es hinzufügen, dass sie den Vorwurf im Übrigen bestätigt hätten.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    War die Verwertbarkeit im Verfahren streitig, gehört die Entscheidung darüber gleichwohl in die Gründe — mitgeteilt wird der Vorgang, nicht der Inhalt.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Den entlastenden Teil der gesperrten Angaben — „einmal zugeschlagen, mehr nicht“ — darf das Gericht zugunsten des A verwerten.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die getilgte Verurteilung aus dem Jahr 2001 darf jedenfalls insoweit erwähnt werden, als sie einen Milderungsgrund einschränkt.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Abschnitt sagt, was nicht verwertet worden ist, und benennt anschließend die Grundlage, die bleibt.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht V weiterlesen.

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