Sechs Voraussetzungen in einem Satz

· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

G hat P untersagt, eine Halle als Werkstatt zu nutzen, und ein Zwangsgeld von 4 000 Euro angedroht — mit dem Hinweis auf die Ersatzzwangshaft. Der Bescheid ist bestandskräftig, das Zwangsgeld fällig, die Vermögensauskunft ohne pfändbares Vermögen. G hat L nach Art. 30 II 1 VwZVG ersucht; L hat versiegelt, P die Siegel dreimal aufgebrochen. G beantragt beim Verwaltungsgericht zehn Tage Haft.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Ersatzzwangshaft ist ein Zwangsmittel wie die drei anderen: Angeordnet wird sie von der Vollstreckungsbehörde.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Antrag der G ist unzulässig, weil sie nach dem Ersuchen nicht mehr Vollstreckungsbehörde ist.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Dass das Zwangsgeld fällig geworden ist, genügt für die erste der drei materiellen Voraussetzungen des Art. 33 I VwZVG noch nicht.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil die Nutzungsuntersagung eine Unterlassungspflicht ist, verspricht unmittelbarer Zwang von vornherein keinen Erfolg.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Eine Androhung der Ersatzzwangshaft selbst verlangt das Gesetz nicht; verlangt ist der Hinweis in der Zwangsgeldandrohung.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Anhörung ordnet der Wortlaut dem Gericht zu; Art. 28 II Nr. 5 BayVwVfG ändert daran nichts.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im weiterlesen.

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