Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Renate Kloss war mit Helmut im gesetzlichen Güterstand verheiratet; sie haben zwei gemeinsame Kinder. Helmut starb am 2. Juni 2026 und setzte testamentarisch Renate zu 1/4 und die Kinder zu je 3/8 ein. Der Nachlass beträgt unstreitig 600.000 €, Helmuts Zugewinn 480.000 €, Renates Zugewinn 0 €. Renate fragt, ob sie die Erbschaft annehmen soll.
Weil Renate Erbin ist, erhöht sich ihr Erbteil nach § 1371 I BGB pauschal um ein weiteres Viertel auf 1/2.
Schlägt Renate aus, kann sie den konkreten Zugewinnausgleich in Höhe von 240.000 € verlangen.
Der kleine Pflichtteil beträgt 45.000 €, weil die Ausgleichsforderung als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen ist.
Renate hat für die Ausschlagung sechs Monate ab dem Erbfall Zeit.
Ein einfacher unterschriebener Brief an das Nachlassgericht genügt für die Ausschlagung.
Nach der Berechnung ist Renate die Ausschlagung zu empfehlen, weil sie so rund 285.000 € statt 150.000 € erhält.
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