Die Witwe rechnet nach

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Renate Kloss war mit Helmut im gesetzlichen Güterstand verheiratet; sie haben zwei gemeinsame Kinder. Helmut starb am 2. Juni 2026 und setzte testamentarisch Renate zu 1/4 und die Kinder zu je 3/8 ein. Der Nachlass beträgt unstreitig 600.000 €, Helmuts Zugewinn 480.000 €, Renates Zugewinn 0 €. Renate fragt, ob sie die Erbschaft annehmen soll.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil Renate Erbin ist, erhöht sich ihr Erbteil nach § 1371 I BGB pauschal um ein weiteres Viertel auf 1/2.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Schlägt Renate aus, kann sie den konkreten Zugewinnausgleich in Höhe von 240.000 € verlangen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der kleine Pflichtteil beträgt 45.000 €, weil die Ausgleichsforderung als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen ist.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Renate hat für die Ausschlagung sechs Monate ab dem Erbfall Zeit.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ein einfacher unterschriebener Brief an das Nachlassgericht genügt für die Ausschlagung.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Nach der Berechnung ist Renate die Ausschlagung zu empfehlen, weil sie so rund 285.000 € statt 150.000 € erhält.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.

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