Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Nach dem Tod von Adelheid Ronneberger streiten ihre Kinder Silke und Norbert um das Erbe. Silke stützt sich auf ein Testament, während Norbert die gesetzliche Erbfolge fordert; das Nachlassgericht hält das Testament für wirksam und will dem Erbscheinantrag stattgeben. Das Testament ist von Adelheid Ronneberger eigenhändig geschrieben und unterschrieben. Norbert hat dem Erbscheinsantrag Silkes gegenüber dem Nachlassgericht ausdrücklich widersprochen.
Da es sich um ein Testament handelt, ist für die Erteilung des Erbscheins zwingend der Richter zuständig, nicht der Rechtspfleger.
Das Nachlassgericht muss den Erbschein sofort nach Erlass des Feststellungsbeschlusses an Silke aushändigen.
Der Feststellungsbeschluss des Gerichts wird nach § 40 Abs. 1 FamFG erst mit seiner Bekanntgabe wirksam.
Das Gericht muss bei der Prüfung der Erbfolge den Beibringungsgrundsatz beachten, weshalb Silke die Beweise für die Echtheit des Testaments erbringen muss.
Die Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren folgt zwingend dem Unterliegensprinzip des § 91 ZPO.
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