Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Wenzel und Dorit Straubinger haben ein Reihenhaus und zwei gemeinsame Kinder, Jorin und Merle. Aus Wenzels erster Ehe stammt der Sohn Falk, mit dem er keinen Kontakt hat. Sie möchten, dass der Überlebende nach dem Tod des anderen das Haus frei verfügen kann und dass Jorin und Merle alles erben, wenn beide Eltern verstorben sind. Falk soll nichts erben.
Das geeignete Instrument für die Straubingers ist ein gemeinschaftliches Testament nach dem Einheitsprinzip.
Die Kernklausel des Testaments sollte die gegenseitige Vollerbeneinsetzung und die Einsetzung der gemeinsamen Kinder als Schlusserben enthalten.
Die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen ist automatisch gegeben, wenn die Straubingers ein gemeinschaftliches Testament errichten.
Der Überlebende ist nach dem ersten Erbfall an die wechselbezüglichen Verfügungen gebunden und kann deshalb auch zu Lebzeiten nicht mehr frei über das Haus verfügen.
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