Die Platte im Versandfach

BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

S schreibt dem Plattenhändler N: „Ich kaufe die Erstpressung zu 340 €, das Geld ist überwiesen; eine Antwort erwarte ich nicht.“ N trägt die Platte intern als reserviert ein und stellt sie ins Versandfach — nach außen ist davon nichts erkennbar. Am nächsten Morgen storniert er den Eintrag und verkauft sie weiter.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ss Schreiben ist der Antrag; N müsste ihn annehmen, damit ein Kaufvertrag entsteht (§ 145 BGB).

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Annahme musste S zugehen, um überhaupt wirksam zu werden (§ 130 I 1 BGB).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 151 S. 1 BGB nimmt dem Vertragsschluss den Zugang nach § 130 I 1 BGB, nicht die Annahme selbst.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Reservierungseintrag in Ns System genügt nach herrschender Auffassung als Betätigung des Annahmewillens (§ 151 S. 1 BGB).

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil kein Vertrag besteht, scheitert Ss Schadensersatzanspruch schon an der Pflichtverletzung (§§ 280 I, III, 283 BGB).

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Erlöschen des Antrags bestimmt sich in den Fällen des § 151 BGB nach § 147 II BGB.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.

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