BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
G, eingetragener Kaufmann, und R, eine GmbH, einigen sich am Telefon über 400 Frottierhandtücher zu 6,20 € je Stück; über Verpackung spricht niemand. Noch am selben Tag mailt G eine „Auftragsbestätigung“, die den Preis wie besprochen wiedergibt und die Zeile „Palettenpfand 240 €“ hinzufügt. G hält den Vertrag seit dem Telefonat für geschlossen; R widerspricht erst zwei Wochen später.
Schweigen ist grundsätzlich weder Zustimmung noch Ablehnung; die Grundsätze zum Bestätigungsschreiben durchbrechen das (§ 346 HGB).
Die Überschrift „Auftragsbestätigung“ entscheidet darüber, ob Gs Schreiben eine Bestätigung oder eine Annahme unter Änderungen ist (§ 150 II BGB).
Beide Seiten sind Kaufleute: G durch Eintragung, R kraft ihrer Rechtsform (§ 13 III GmbHG, § 6 I HGB).
Rs Widerspruch nach zwei Wochen war noch unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 I 1 BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.
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