Die Furnierpresse in fremder Werkstatt

Sachenrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Tischler E hat für die Werkstatt von Z gearbeitet; beim Ausscheiden sind 4.000 € Werklohn offen. Nachts holt E Zs Furnierpresse aus dessen Halle. Er vermietet sie an Möbelbauer J, der ihn für den Eigentümer hält und zu pfleglicher Behandlung verpflichtet ist. Im Juni übersieht J eine verstopfte Absaugung; Schaden 5.200 €.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der offene Werklohn von 4.000 € gibt dem Tischler E kein Recht zum Besitz an der Presse.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    E ist Deliktsbesitzer, weil er sich den Besitz an der Presse durch verbotene Eigenmacht verschafft hat.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    E müsste dem Eigentümer Z auch für einen zufälligen Untergang der Furnierpresse einstehen.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Möbelbauer J hat gegenüber Z ein von E abgeleitetes Recht zum Besitz (§ 986 I 1 BGB).

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    J haftet Z für die 5.200 €, soweit er dem Vermieter E aus dem Mietvertrag verantwortlich ist.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Erfährt J im Juli von Zs Eigentum, bleibt er wegen § 991 I BGB von der Nutzungsherausgabe frei.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Sachenrecht weiterlesen.

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