Der Zeuge wartet vor dem Saal

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Landgericht Hof, 3 O 60/26. Die Frankenwald Sägewerk GmbH klagt auf 18.750,00 EUR Restkaufpreis. Eine Frist ist nie gesetzt worden; verhandelt wurde am 10. März, am 14. Juli und am 20. Oktober 2026. Im dritten Termin bestreitet Reinhilde Pöllath erstmals die Übergabe und benennt den Spediteur Korbinian Zwerger, den sie mitgebracht hat. Sonst ist die Sache entscheidungsreif.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil keine Frist gesetzt war, scheidet § 296 Abs. 1 ZPO aus; in Betracht kommt allein Absatz 2 mit § 282 Abs. 1 ZPO.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Prüfung beginnt mit der groben Nachlässigkeit; sie ist die zusätzliche Hürde, die Absatz 2 von Absatz 1 unterscheidet.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil Zwerger im Termin anwesend ist und sofort vernommen werden kann, fehlt es an der Verzögerung.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hält die Kammer den Spediteur für unglaubwürdig, darf sie ihn schon deshalb als verspätet zurückweisen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil es an der Verzögerung fehlt, sind Ausführungen zur groben Nachlässigkeit und zum Ermessen im Urteil entbehrlich.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Klägerin kann gegen die Überraschung nichts unternehmen, weil § 283 ZPO nur schriftsätzliches Vorbringen des Gegners erfasst.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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