Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Karl-Heinz Obermoser stirbt am 5. Januar 2026; sein Sohn Jonas ist Alleinerbe und hat die Erbschaft angenommen. Bauunternehmer Reinhold Speckert klagt gegen Jonas 62.000 € Werklohn aus einem Vertrag des Erblassers ein. Jonas hält den Nachlass für überschuldet, hat aber wegen fehlender Masse keine Nachlassverwaltung beantragt und beantragt nun, ihm die beschränkte Erbenhaftung im Urteil vorzubehalten.
Das Prozessgericht muss im Werklohnprozess Beweis darüber erheben, ob der Nachlass tatsächlich dürftig ist, bevor es den Vorbehalt in den Tenor aufnimmt.
Nimmt das Gericht den Vorbehalt nicht in das Urteil auf, kann Jonas die Beschränkung seiner Haftung später nicht mehr geltend machen.
Wegen des Vorbehalts darf Speckert von vornherein nur in den Nachlass, nicht in das Eigenvermögen von Jonas vollstrecken.
Jonas muss als Kläger einer Vollstreckungsabwehrklage nach §§ 785, 767 ZPO die Voraussetzungen des § 1990 I 1 BGB darlegen und beweisen.
Greift die Dürftigkeitseinrede durch, ist Jonas von der Schuld befreit und muss nichts herausgeben.
Die Präklusion des § 767 II ZPO steht der späteren Dürftigkeitseinrede nicht entgegen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.