Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Adelheid verspricht ihrem ehemaligen Geschäftspartner Ferdinand kurz vor ihrem Tod mündlich 30.000 Euro, wobei Sohn Lutz als Alleinerbe das Geld nach ihrem Tod zahlen soll. Außer den beiden war niemand bei dem Gespräch anwesend, und Lutz bestreitet die Absprache vehement.
Ferdinand kann seine Forderung einfach durch seine eigene Zeugenaussage im Prozess beweisen.
Das Gericht kann nach § 141 ZPO das persönliche Erscheinen von Ferdinand und Lutz anordnen, um sie anzuhören.
Eine mündliche Zusage unter der Bedingung der Zahlung nach dem Tod ist formfrei und sofort wirksam.
Das Gericht kann eine Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO anordnen, wenn bereits ein gewisser Anbeweis vorliegt.
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