Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Wolf-Dieter stirbt und hinterlässt ein Testament zugunsten seiner Schwester. Nico behauptet, sein leiblicher Sohn zu sein, und fordert den Pflichtteil. Die Schwester lässt heimlich ein DNA-Gutachten erstellen, das die Vaterschaft ausschließt, und legt es dem Nachlassgericht vor.
Das Nachlassgericht darf das heimlich erstellte Gutachten als Beweismittel verwerten, da es zur Wahrheitsfindung beiträgt.
Selbst wenn das Gutachten verwertbar wäre, spielt es für die Pflichtteilsberechtigung keine Rolle, da Nico keine rechtliche Vaterschaft nach § 1592 BGB nachweisen kann.
Nico müsste zur Durchsetzung seines Pflichtteilsanspruchs zunächst ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren nach § 1600d BGB anstrengen.
Die Schwester hätte das Gutachten rechtmäßig erhalten können, indem sie Nico zur Zustimmung zu einem Abstammungsgutachten verpflichtet hätte, notfalls durch das Familiengericht.
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