Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Sophie errichtet ein neues Wohngebäude, dessen Herstellung in den begünstigten Zeitraum fällt. Sie fragt sich, ob neben der klassischen linearen Abschreibung auch steuerliche Alternativen in Betracht kommen.
Für Wohngebäude kommt neben der linearen AfA grundsätzlich auch eine befristete degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5a EStG in Betracht.
Die degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5a EStG beträgt pauschal 10 Prozent des jeweiligen Buchwerts.
Voraussetzung für die Anwendung des § 7 Abs. 5a EStG ist unter anderem, dass der Baubeginn innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitraums liegt.
Sophie ist dauerhaft an die degressive AfA gebunden und kann während der Nutzungsdauer niemals mehr zur linearen AfA wechseln.
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