Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Arbeitnehmer A hat ein Regal (ursprüngliche Anschaffungskosten 600 €) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als geringwertiges Wirtschaftsgut bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen. Zwei Jahre später eröffnet er einen Gewerbebetrieb, legt das Regal im Wert von 400 € ein und nutzt es dort weiter.
Die Überführung des Regals aus dem privaten Bereich in den neuen Gewerbebetrieb stellt steuerlich eine Einlage dar.
Eingelegt werden Wirtschaftsgüter grundsätzlich mit dem Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage, hier also mit 400 €.
Da das Regal im Zeitpunkt der Einlage einen positiven Teilwert von 400 € aufweist, kann A im Gewerbebetrieb sofort eine reguläre AfA ausgehend von diesen 400 € geltend machen.
Die AfA-Bemessungsgrundlage für das Regal im Gewerbebetrieb beträgt nach der Einlage von Arbeitnehmer A null, weil er die ursprünglichen Anschaffungskosten von 600 € bereits im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als geringwertiges Wirtschaftsgut bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abgezogen hat.
A darf denselben steuerlichen Wertverzehr des Regals doppelt geltend machen: einmal als GWG und ein weiteres Mal im Betriebsvermögen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.
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