Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Unternehmer Anton möchte für ein neu angeschafftes bewegliches Wirtschaftsgut seines Anlagevermögens in den ersten Jahren eine möglichst hohe Abschreibung geltend machen. Er prüft, ob die degressive Abschreibung in Betracht kommt.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens besteht ein gesetzliches Wahlrecht zwischen der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG und der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 EStG.
Die degressive AfA bemisst sich stets linear nach den Anschaffungskosten über die gesamte Nutzungsdauer hinweg.
Ein späterer Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist nach § 7 Abs. 3 EStG unzulässig.
Die degressive AfA ist zeitlich befristet und gilt derzeit nur für bestimmte Anschaffungszeiträume (z.B. nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028).
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