Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Bei einem Einbruch in das Ladengeschäft des E werden 2.000 € Bargeld, Handelsware im Einkaufswert von 5.000 € (bereits als Betriebsausgabe erfasst) und ein betriebliches Notebook (Restbuchwert 800 €) gestohlen. E ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG.
Das gestohlene Bargeld in Höhe von 2.000 € kann in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Für den Verlust der gestohlenen Handelswaren ist ein erneuter Betriebsausgabenabzug in Höhe von 5.000 € zulässig.
Das gestohlene Notebook des Anlagevermögens kann in Höhe seines Restbuchwerts von 800 € als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Eine eventuelle zivilrechtliche Schadensersatzforderung gegen den unbekannten Täter führt im Jahr des Diebstahls zwingend zu sofortigen Betriebseinnahmen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.
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