Das durchgestrichene Testament

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Charlotte Rühmkorf stirbt am 11. März 2026. Ihre Nachbarin Antje legt im Prozess ein handschriftliches Blatt vor, das sie zur Alleinerbin bestimmt; der Satz „Mein Haus erhält meine Nichte“ ist durchgestrichen, darunter steht in anderer Tinte „gilt nicht mehr“. Sohn Bodo bestreitet, dass seine Mutter das Blatt geschrieben und die Streichung vorgenommen hat. Antje tritt Urkundenbeweis an.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Antje tritt den Urkundenbeweis an, indem sie das Testament vorlegt.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil Bodo die Echtheit bestritten hat, gilt die Urkunde nach § 439 III ZPO als anerkannt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Steht die Echtheit der Namensunterschrift deiner Erblasserin fest, spricht eine Vermutung für die Echtheit des darüberstehenden Textes.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ist die Echtheit geklärt, beweist das Blatt nach § 416 ZPO auch, dass Charlotte testierfähig war und die Erbeinsetzung wirksam ist.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Über die Bedeutung der Durchstreichung entscheidet das Gericht nach freier Überzeugung.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Im nachlassgerichtlichen Verfahren sind die Beweiskraftregeln der §§ 415 ff. ZPO wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes unanwendbar.

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