Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Anton kauft im Oktober 2025 eine Verpackungsmaschine für seinen Gewerbebetrieb und nimmt sie sofort in Betrieb. Er möchte in den ersten Jahren möglichst hohe Abschreibungsbeträge geltend machen, um seinen Gewinn zu drücken. Sein Steuerberater prüft, welche Abschreibungsmethode dafür in Betracht kommt.
Die Verpackungsmaschine ist ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens und damit überhaupt erst tauglicher Gegenstand einer degressiven Abschreibung.
Anton ist gesetzlich auf die lineare AfA festgelegt, ein Wahlrecht besteht nicht.
Die degressive AfA bemisst sich mit einem festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert und führt deshalb anfangs zu höheren Beträgen.
Für Anschaffungen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 darf der degressive Satz höchstens das Dreifache der linearen AfA, maximal aber 30 %, betragen.
Hat Anton einmal degressiv abgeschrieben, ist ein späterer Wechsel zur linearen AfA ausgeschlossen.
Anton kann für die im Oktober 2025 angeschaffte Maschine die degressive AfA wählen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.
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