Erst die Rolle, dann der Stand
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Rolle. Wer bist du laut Bearbeitervermerk? Verteidiger des Angeklagten, Vertreter des Verletzten oder des Nebenklägers, Beistand eines Zeugen.
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Verfahrensstand. Wo setzt die Aufgabe an? Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Zwischenverfahren, Haft, Hauptverhandlung, Urteil, Rechtskraft.
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Schriftstück. Der Vermerk nennt es meist selbst. Sonst ergibt es sich aus Rolle und Stand, wie die beiden folgenden Schritte zeigen.
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Frist. Prüfe die Zulässigkeit und die Form vor der Begründung.
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Hilfsteil. Lies, welche Teile der Vermerk ausdrücklich verlangt oder ausschließt (A-7.16, Raster 10 und 11 im Fach strafrecht_rechtsmittel).
Vom Stand zum Schriftstück, erste Hälfte
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Verletzter nach Einstellung des Verfahrens: Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach vorheriger Beschwerde, § 172 StPO (A-4.16).
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Strafbefehl: Einspruch, § 410 StPO, bei versäumter Frist mit Wiedereinsetzung, §§ 44, 45 StPO (A-8.7, A-8.19).
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Zwischenverfahren: Schutzschrift, § 201 StPO (A-5.29). Der Verletzte schließt sich an, § 396 StPO (A-8.15).
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Untersuchungshaft: Haftprüfung oder Haftbeschwerde, §§ 117, 304 StPO (E-7.16 im Fach strafrecht, A-8.16 im Fach strafrecht_rechtsmittel). Neben dem Antrag auf Haftprüfung ist die Beschwerde unzulässig, § 117 II 1 StPO.
Vom Stand zum Schriftstück, zweite Hälfte
5. Hauptverhandlung: Plädoyer des Verteidigers, § 258 StPO (A-8.11 im Fach strafrecht_urteil). Der Adhäsionsantrag des Verletzten ist bis zum Beginn der Schlussvorträge möglich, § 404 I 1 StPO (A-8.17).
6. Nach dem Urteil: Revisionsbegründung der Verteidigung, §§ 344, 345 StPO (A-1.19 im Fach strafrecht_rechtsmittel). Revision des Nebenklägers, §§ 400, 401 StPO (A-7.12 im Fach strafrecht_rechtsmittel).
7. Nach der Rechtskraft: Antrag auf Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten, §§ 359, 366 StPO (A-1.13). Er nennt den gesetzlichen Grund und die Beweismittel, § 366 I StPO.
8. Zeuge: Beistand, § 68b StPO (A-8.18). Verletzter: Beistand und Prozesskostenhilfe, §§ 397a, 406h StPO (A-8.16).
Rechtsanwältin Siglinde Brachtmann übernimmt das Mandat von Arne Kolbeck. Dem Mandanten wurde am 12. Mai 2026 ein Strafbefehl über fünfzig Tagessätze wegen Betruges zugestellt. Er lag zu dieser Zeit im Krankenhaus und hat den Brief erst jetzt geöffnet.
Rolle: Verteidigerin. Stand: Strafbefehl. Das Schriftstück ist der Einspruch nach § 410 StPO, verbunden mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung nach §§ 44, 45 StPO. Der Einspruch wird innerhalb der Wochenfrist des § 45 I 1 StPO nachgeholt, § 45 II 2 StPO. Beigefügt wird die Bescheinigung der Klinik.