E-4.13 · Private, Vertrauenspersonen und die Hörfalle (§ 136 StPO, § 136a StPO)

Strafrecht I · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Private vernehmen nicht. Wer nicht Amtsträger ist, kann keine Vernehmung im Sinne der StPO durchführen — der Kaufhausdetektiv nicht, der Arbeitgeber nicht, die Vertrauensperson nicht. Folge: keine Belehrungspflicht, kein Verwertungsverbot aus § 136 StPO. Beweise, die Private eigenständig erlangen, sind grundsätzlich verwertbar; das Beweiserhebungsrecht adressiert die Strafverfolgungsorgane, nicht die Bürger.

Grenzen gibt es trotzdem. Unverwertbar bleibt, was unter eklatanter Verletzung der Menschenwürde erlangt wurde, was durch die Verwertung selbst erneut in Grundrechte eingriffe, und was ein Privater als verlängerter Arm der Ermittlungsbehörden beschafft hat. Der letzte Punkt ist der praktisch wichtige: Wer im staatlichen Auftrag handelt, wird dem Staat zugerechnet.

Die Hörfalle ist der berühmte Fall dazu: Eine von der Polizei gesteuerte Privatperson telefoniert mit dem Beschuldigten, dieser äußert sich belastend, die Polizei hört mit. Der Große Senat für Strafsachen hat entschieden, dass darin keine Vernehmung liegt und die Erkenntnisse verwertbar sein können (BGHSt 42, 139 – GSSt 1/96). Begründung: Die Belehrungspflicht ist das Gegengewicht zur offen ausgeübten staatlichen Autorität; wo diese Autorität gar nicht auftritt, fehlt der Anlass für die Belehrung. Der Schutz wird stattdessen über das faire Verfahren und das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet — abzuwägen sind Tatschwere, Aufklärungsbedürfnis und Intensität der Täuschung.

Eine klare Grenze zieht die Rechtsprechung dort, wo der Beschuldigte sein Schweigerecht bereits ausgeübt hat und der Staat ihn danach gezielt heimlich ausforschen lässt. Das ist eine Umgehung der Vernehmungsvorschriften und führt zum Verwertungsverbot (BGHSt 52, 11 – BGH, Urteil vom 26.07.2007 – 3 StR 104/07). Die Gegenauffassung will schon die Hörfalle als solche über eine Analogie zu §§ 136, 136a StPO erfassen, weil nemo tenetur nicht davon abhängen könne, ob die Täuschung offen oder verdeckt erfolgt.

💡 Merke
Vor der Berufung auf das Schweigerecht: Abwägung. Danach gezieltes Ausforschen: Verwertungsverbot.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema