Der Aufbau des Leistungsstörungsrechts — wenn du nur drei Dinge behältst (§ 275 BGB)

Schuldrecht AT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

Erstens: Der Primäranspruch kommt zuerst, § 275 BGB kommt zweitens, und alles andere danach.

Zweitens: § 275 I BGB wirkt von selbst, § 275 II und III BGB nur, wenn der Schuldner sich weigert.

Drittens: Ein Streit wird entschieden, wenn er das Ergebnis ändert — sonst wird er benannt und offengelassen.

Weiter im Thema