Erstens: Der Primäranspruch kommt zuerst, § 275 BGB kommt zweitens, und alles andere danach.
Zweitens: § 275 I BGB wirkt von selbst, § 275 II und III BGB nur, wenn der Schuldner sich weigert.
Drittens: Ein Streit wird entschieden, wenn er das Ergebnis ändert — sonst wird er benannt und offengelassen.