Wie eine Schuldrechtsklausur aufgebaut wird: Einstieg, Reihenfolge, Streitentscheid

Schuldrecht AT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

Im Schuldrecht Allgemeiner Teil ist fast nie streitig, ob ein Vertrag geschlossen wurde. Streitig ist, was passiert, nachdem er geschlossen wurde und schiefgeht: Die Ware kommt nicht, sie kommt zu spät, sie kommt kaputt, sie kommt gar nicht mehr. Der Sachverhalt ist deshalb meistens lang, die Anspruchsgrundlagen sind mehrstöckig, und der Punkt sitzt selten in der Subsumtion — er sitzt in der Weiche: Welche Norm passt auf genau diese Störung?

Anfänger verlieren hier Punkte nicht, weil sie § 281 BGB nicht kennen, sondern weil sie ihn an einer Stelle prüfen, an der § 283 BGB steht, und dann eine Fristsetzung suchen, die es nicht geben kann.

Drei Fragen beantwortet dieses Feld, und sie kommen in jeder Klausur des Fachs wieder:

  1. Womit fängt man an, wenn drei Ansprüche in Betracht kommen und der Sachverhalt sechs Seiten hat?
  2. In welcher Reihenfolge prüft man Primäranspruch, Ausschluss, Sekundäranspruch und Gegenleistung, und warum ist die Reihenfolge zwingend?
  3. Wann muss man einen Streit entscheiden, und wann darf man ihn ausdrücklich offenlassen?

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