Bekanntgabe und Wirksamkeit — worum es geht

Öffentliches Recht II · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

Dieses Feld beantwortet die Frage, die vor allen anderen steht: Gibt es den Verwaltungsakt überhaupt? Ein Bescheid, der die Behörde nie verlassen hat, ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Blatt Papier in einer Akte. Er bindet niemanden, keine Frist läuft gegen ihn, und vollstrecken kann man aus ihm nichts. Die Vorschrift, die darüber entscheidet, ist Art. 41 BayVwVfG mit fünf Absätzen, und seit dem 1. Januar 2025 sagt ihr zweiter Absatz etwas anderes als jede Darstellung, die davor geschrieben wurde. Dazu kommt Art. 43 BayVwVfG, der aus der Bekanntgabe die Wirksamkeit macht und sie bis zur Erledigung festhält.

Drei Dinge machen dieses Feld gefährlich. Erstens die Zahl vier: Wer weiter mit drei Tagen rechnet, bekommt ein falsches Datum, eine falsche Frist und ein falsches Ergebnis in der Zulässigkeit. Zweitens der Bekanntgabewille, den keine Vorschrift nennt und ohne den nichts bekannt gegeben ist. Drittens der übergangene Dritte, gegen den keine Frist läuft, auch wenn er längst von allem weiß.

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