(P) Der Sachverhalt enthält eine Richtlinie, eine Verordnung oder einen grenzüberschreitenden Bezug. An welcher Stelle der Begründetheit wird das geprüft, und mit wie vielen Sätzen?
- Die häufigste Fehlleistung ist nicht die falsche Antwort, sondern der falsche Ort: Das Unionsrecht wird als eigener Abschnitt hinter der nationalen Prüfung abgehandelt, obwohl es die nationale Prüfung von innen verändert.
Schema · Das Unionsrecht in der Begründetheit unterbringen
- Ist der Anwendungsbereich des Unionsrechts eröffnet? Diese Frage steht vor allem anderen. Sie ist zu bejahen, wenn eine unionsrechtliche Vorschrift den Sachverhalt erfasst — weil eine Verordnung gilt, weil eine Richtlinie umzusetzen war, weil eine Grundfreiheit berührt ist, weil nationales Recht Unionsrecht durchführt. Ist sie zu verneinen, ist das Unionsrecht mit einem Satz erledigt, und die Charta ist ohnehin kein Maßstab, Art. 51 I 1 GRCh.
- Welche Handlungsform?
- Verordnung, Art. 288 UAbs. 2 AEUV: gilt unmittelbar, verdrängt entgegenstehendes nationales Recht ohne Umsetzung. Sie ist die Rechtsgrundlage, nicht nur der Maßstab.
- Richtlinie, Art. 288 UAbs. 3 AEUV: verpflichtet den Mitgliedstaat; für den Bürger wirkt sie erst unter den Voraussetzungen der unmittelbaren Wirkung. Ö8-4.6.
- Beschluss, Art. 288 UAbs. 4 AEUV: verbindlich, bei bestimmten Adressaten nur für diese.
- Grundfreiheit: unmittelbar anwendbares Primärrecht, Prüfungsmaßstab für jede nationale Regelung mit grenzüberschreitendem Bezug. Ö8-4.10.
- Wo im Aufbau?
- Betrifft es die Rechtsgrundlage der Maßnahme, steht es dort: Die nationale Norm ist wegen des Anwendungsvorrangs nicht anwendbar, und damit fehlt die Ermächtigung.
- Betrifft es die Auslegung einer nationalen Vorschrift, steht es in der Auslegung — richtlinienkonforme Auslegung ist keine eigene Station, sondern eine Auslegungsregel. Ö8-4.7.
- Betrifft es die Verhältnismäßigkeit oder ein Grundrecht, steht es dort, wo auch das nationale Grundrecht steht (Feld 1 und Feld 2).
- Die Reihenfolge im Zweifel: Unionsrecht vor Grundgesetz vor Landesverfassung vor einfachem Recht — beim Maßstab. Beim Aufbau der Arbeit dagegen bleibt es bei der gewohnten Ordnung von Ermächtigungsgrundlage, formeller und materieller Rechtmäßigkeit; das Unionsrecht wird dort eingebaut, wo es wirkt.
- Wie lang
Zwei Sätze, wenn es nur um die Feststellung geht, dass eine Richtlinie umgesetzt ist und die nationale Norm ihr entspricht. Eine halbe Seite für eine richtlinienkonforme Auslegung. Ein bis zwei Seiten, wenn eine Grundfreiheit geprüft wird — mit Anwendungsbereich, Beschränkung und Rechtfertigung, wie bei einem Grundrecht. Und ein eigener Beschluss, wenn vorgelegt wird. Ö8-4.14. - Was nie hineingehört
Eine Darstellung der Rechtsquellenlehre, eine Geschichte des Vorrangs, eine Aufzählung der Organe. Das Unionsrecht wird in der Verwaltungsklausur angewandt, nicht erklärt.