Der Anspruch auf die Baugenehmigung — das Master-Schema

Öffentliches Recht VI · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Examenstreffer: 8 von 40 Aufgaben (Bayern) Grundlage der Auswertung

(P) In welcher Reihenfolge wird die Begründetheit einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung geprüft?

Schema · Anspruch aus Art. 68 I 1 Hs. 1 BayBO

  1. Anspruchsgrundlage. Art. 68 I 1 Hs. 1 BayBO. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die letzte mündliche Verhandlung; nachträgliche Rechtsänderungen zugunsten wie zulasten des Bauherrn schlagen durch — Grenze ist der Vertrauensschutz aus einem erteilten Vorbescheid.
  2. Formelle Voraussetzungen.
  3. Verfahrensart und Prüfprogramm. Sonderbau nach Art. 2 IV BayBO? ⇒ Art. 60 BayBO. Sonst Art. 59 BayBO. Ab hier wird nur geprüft, was dort steht.
  4. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Art. 59 S. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO.
  5. Abstandsflächen, Art. 59 S. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO in Verbindung mit Art. 6 BayBO. Feld 5.
  6. Örtliche Bauvorschriften, Art. 59 S. 1 Nr. 1 Buchst. c BayBO in Verbindung mit Art. 81 I BayBO. Feld 8.
  7. Beantragte Abweichungen, Art. 59 S. 1 Nr. 2 BayBO in Verbindung mit Art. 63 I 1, II 2 BayBO.
  8. Konzentrationsfälle, Art. 59 S. 1 Nr. 3 BayBO — etwa die Ersetzung der denkmalschutz- rechtlichen Erlaubnis.
  9. Halbsatz 2 des Art. 68 I 1 BayBO? Nur, wenn die Behörde tatsächlich abgelehnt hat und der Sachverhalt einen Verstoß gegen sonstiges Recht hergibt. Dann Ermessensprüfung.
  10. Spruchreife, § 113 V VwGO. Steht alles fest, ergeht das Verpflichtungsurteil; hängt noch eine Ermessensentscheidung oder ein Beurteilungsspielraum in der Luft, nur Bescheidung.

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