Nachfolge ohne Klausel: Kommanditanteil vererblich, Komplementäranteil nicht (§ 177 HGB, § 130 HGB, § 135 HGB)

Kautelarrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Das gesetzliche Schicksal des Anteils hängt am Typ.

Der Komplementär-, OHG- und GbR-Anteil ist ohne abweichende Regelung nicht vererblich:

Der Kommanditanteil ist dagegen kraft Gesetzes vererblich: Die KG wird mangels abweichender Bestimmung mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB).

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