A-4.2 · Anfechtbar oder nichtig — warum der Vertrag bis zur Erklärung gilt (§§ 142 I, 143 I BGB)

BGB AT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Ein anfechtbarer Vertrag ist wirksam. Er bleibt es, bis der Anfechtungsberechtigte die Anfechtung erklärt (§ 143 I BGB); erst dann ist er nach § 142 I BGB „als von Anfang an nichtig anzusehen“. Anfechtung ist ein Gestaltungsrecht, kein Einwand, den jemand von Amts wegen prüft.

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