A-2.16 · Elektronischer Geschäftsverkehr: digitale Dienste statt Telemedien seit 2024 (§ 312i BGB)

BGB AT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

§ 312i BGB knüpft seit dem 14. Mai 2024 nicht mehr an „Telemedien“ an, sondern daran, dass der Unternehmer sich digitaler Dienste im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes bedient. Wer die alte Fassung zitiert, zitiert einen Wortlaut, der nicht mehr gilt.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

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