A-2.5 · Der Prüfungsaufbau des Vertragsschlusses in sechs Schritten (§§ 145, 146, 150 II, 151 BGB)

BGB AT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Examenstreffer: August 2015 NRW · April 2016 Berlin · November 2018 NRW · Oktober 2019 Hessen Grundlage der Auswertung

So wird der Vertragsschluss in der Klausur geprüft:

  1. Antrag, § 145 BGB. Eine Willenserklärung, die alle wesentlichen Punkte enthält und mit einem „Ja“ angenommen werden kann. Hier sitzt die Abgrenzung zur invitatio ad offerendum.
  2. Antrag wirksam geworden
    Abgabe und Zugang, § 130 I 1 BGB; kein rechtzeitiger Widerruf, § 130 I 2 BGB.
  3. Antrag noch nicht erloschen, § 146 BGB. Keine Ablehnung; ob die Annahmefrist (§§ 147 bis 149 BGB) gewahrt ist, prüft Punkt 5. Ein Sinneswandel des Antragenden löst die Bindung des § 145 BGB nicht; Tod und Geschäftsunfähigkeit schaden nach § 153 BGB ebenfalls nicht.
  4. Annahme
    Eine Willenserklärung, die den Antrag vorbehaltlos bejaht. Zugang nach § 130 I 1 BGB, soweit ihn nicht § 151 BGB entbehrlich macht.
  5. Rechtzeitigkeit der Annahme, §§ 147 bis 150 I BGB.
  6. Deckungsgleichheit
    § 150 II BGB bei Änderungen, §§ 154, 155 BGB beim Dissens.

Vergessen werden regelmäßig die Punkte 5 und 6 — viele Bearbeitungen springen von der Annahme direkt zum Ergebnis.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema