Zugang unter Anwesenden & Empfangsboten (§ 130 BGB)

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Wird die Kündigung persönlich übergeben, geht sie unter Anwesenden mit der Aushändigung zu (sobald der Empfänger sie lesen kann).

Ein Empfangsbote — typischerweise der Ehepartner, auch außer Haus — kann den Zugang vermitteln: Die Erklärung geht dann zu, wenn unter normalen Umständen mit Weitergabe zu rechnen ist.

Kein Zugang liegt vor, wenn dem Empfänger das Schreiben nur vorgezeigt oder zum Quittieren hingehalten wird, ohne dass es in seinen Machtbereich gelangt.

💡 Merke
Merke.

Der Bote des Absenders ist das sicherste Zugangsmittel — er kann Zeitpunkt und Ort des Einwurfs bezeugen (das entscheidet die Beweislast, → E-4.12).

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