Sachgründe (§ 14 I TzBfG) + Rechtsmissbrauch

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 2 Übungsfragen dazu

Mit Sachgrund ist mehr möglich (§ 14 I TzBfG, Katalog nicht abschließend, „insbesondere“).

Beweislast beim Arbeitgeber; Maßstab ist die Sicht eines verständigen Arbeitgebers bei Vertragsschluss.

Die wichtigsten:

  • Nr. 1 vorübergehender Bedarf (sichere Prognose nötig)
  • Nr. 3 Vertretung (§ 21 BEEG; Vorbeschäftigungsverbot gilt hier nicht)
  • Nr. 4 Eigenart (Rundfunk, Berufsfußballer)
  • Nr. 5 Erprobung (i.d.R. bis sechs Monate)
  • Nr. 6 Wunsch des Arbeitnehmers
  • Nr. 8 gerichtlicher Vergleich.

Falle

Als 2. Schritt nach bejahtem Sachgrund den institutionellen Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB) prüfen — Ampel an den Werten des § 14 II:

  • grün (keine Prüfung), solange weder mehr als 8 Jahre noch mehr als 12 Verlängerungen erreicht sind und auch nicht zugleich mehr als 6 Jahre und mehr als 9 Verlängerungen
  • gelb (umfassende Prüfung) ab >8 Jahren oder >12 Verlängerungen, ebenso bei zugleich >6 Jahren und >9 Verlängerungen
  • rot (vermuteter Missbrauch) ab >10 Jahren oder >15 Verlängerungen, ebenso bei zugleich >8 Jahren und >12 Verlängerungen.
AblaufBefristung mit Sachgrund, § 14 I TzBfG — zwei Schritte
  1. Sachgrund
    der Katalog ist nicht abschließend („insbesondere“); die Beweislast trägt der Arbeitgeber, Maßstab ist die Sicht eines verständigen Arbeitgebers bei Vertragsschluss
    1. Nr. 1 — vorübergehender Bedarf; nötig ist eine sichere Prognose
    2. Nr. 3 — Vertretung, § 21 BEEG; das Vorbeschäftigungsverbot gilt hier nicht
    3. Nr. 4 — Eigenart, etwa Rundfunk oder Berufsfußballer
    4. Nr. 5 — Erprobung, in der Regel bis sechs Monate
    5. Nr. 6 — Wunsch des Arbeitnehmers
    6. Nr. 8 — gerichtlicher Vergleich
  2. Institutioneller Rechtsmissbrauch, § 242 BGB
    die Ampel an den Werten des § 14 II TzBfG
    1. grün — keine Prüfung, solange weder mehr als 8 Jahre noch mehr als 12 Verlängerungen erreicht sind und auch nicht zugleich mehr als 6 Jahre und mehr als 9 Verlängerungen
    2. gelb — umfassende Prüfung ab mehr als 8 Jahren oder mehr als 12 Verlängerungen, ebenso bei zugleich mehr als 6 Jahren und mehr als 9 Verlängerungen
    3. rot — vermuteter Missbrauch ab mehr als 10 Jahren oder mehr als 15 Verlängerungen, ebenso bei zugleich mehr als 8 Jahren und mehr als 12 Verlängerungen

Zu diesem Modul gehören 2 Übungsfragen mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

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