Mit Sachgrund ist mehr möglich (§ 14 I TzBfG, Katalog nicht abschließend, „insbesondere“).
Beweislast beim Arbeitgeber; Maßstab ist die Sicht eines verständigen Arbeitgebers bei Vertragsschluss.
Die wichtigsten:
- Nr. 1 vorübergehender Bedarf (sichere Prognose nötig)
- Nr. 3 Vertretung (§ 21 BEEG; Vorbeschäftigungsverbot gilt hier nicht)
- Nr. 4 Eigenart (Rundfunk, Berufsfußballer)
- Nr. 5 Erprobung (i.d.R. bis sechs Monate)
- Nr. 6 Wunsch des Arbeitnehmers
- Nr. 8 gerichtlicher Vergleich.
Falle
Als 2. Schritt nach bejahtem Sachgrund den institutionellen Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB) prüfen — Ampel an den Werten des § 14 II:
- grün (keine Prüfung), solange weder mehr als 8 Jahre noch mehr als 12 Verlängerungen erreicht sind und auch nicht zugleich mehr als 6 Jahre und mehr als 9 Verlängerungen
- gelb (umfassende Prüfung) ab >8 Jahren oder >12 Verlängerungen, ebenso bei zugleich >6 Jahren und >9 Verlängerungen
- rot (vermuteter Missbrauch) ab >10 Jahren oder >15 Verlängerungen, ebenso bei zugleich >8 Jahren und >12 Verlängerungen.
- Sachgrundder Katalog ist nicht abschließend („insbesondere“); die Beweislast trägt der Arbeitgeber, Maßstab ist die Sicht eines verständigen Arbeitgebers bei Vertragsschluss
- Nr. 1 — vorübergehender Bedarf; nötig ist eine sichere Prognose
- Nr. 3 — Vertretung, § 21 BEEG; das Vorbeschäftigungsverbot gilt hier nicht
- Nr. 4 — Eigenart, etwa Rundfunk oder Berufsfußballer
- Nr. 5 — Erprobung, in der Regel bis sechs Monate
- Nr. 6 — Wunsch des Arbeitnehmers
- Nr. 8 — gerichtlicher Vergleich
- Institutioneller Rechtsmissbrauch, § 242 BGBdie Ampel an den Werten des § 14 II TzBfG
- grün — keine Prüfung, solange weder mehr als 8 Jahre noch mehr als 12 Verlängerungen erreicht sind und auch nicht zugleich mehr als 6 Jahre und mehr als 9 Verlängerungen
- gelb — umfassende Prüfung ab mehr als 8 Jahren oder mehr als 12 Verlängerungen, ebenso bei zugleich mehr als 6 Jahren und mehr als 9 Verlängerungen
- rot — vermuteter Missbrauch ab mehr als 10 Jahren oder mehr als 15 Verlängerungen, ebenso bei zugleich mehr als 8 Jahren und mehr als 12 Verlängerungen