Rechtsweg zum Arbeitsgericht: aut-aut & et-et — und die Falle des § 626 BGB (§ 611a BGB, § 626 BGB)

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

aut-aut („entweder-oder“): Der Anspruch beruht entweder auf Arbeitsrecht oder auf Bürgerlichem Recht, die sich ausschließen — Vergütung aus § 611a II BGB oder aus freiem Dienstvertrag § 611 BGB.

et-et („sowohl-als-auch“): Dieselbe Grundlage trägt unabhängig vom Vertragstyp — § 626 BGB gilt auch im freien Dienstverhältnis.

In beiden Fällen ist die Arbeitnehmereigenschaft schon für den Rechtsweg festzustellen, notfalls durch Beweisaufnahme — sonst könnte der Kläger sein Gericht durch die Wahl der Anspruchsnorm bestimmen.

Falle. Der Angriff gegen eine fristlose Kündigung als solche ist gerade kein sic-non — § 626 BGB trägt auch ohne Arbeitsverhältnis; insoweit ist der Status nicht doppelrelevant (BAG, st. Rspr.).

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