Beweislast & Anscheinsbeweis beim Zugang der Kündigung (§ 130 BGB)

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Der Zugang ist für den Erklärenden (Arbeitgeber) günstig — er trägt die Darlegungs- und Beweislast für Zugang und Zeitpunkt.

Ein Anscheinsbeweis (Beweis nach der Lebenserfahrung) kann helfen, ist aber an konkrete Nachweise gebunden und durch atypische Umstände erschütterbar.

Genau deshalb wird der Zugangszeitpunkt so oft zum Beweisthema: An ihm hängt der Fristbeginn des § 4 S. 1 KSchG.

💡 Merke
Ein Tag Unterschied beim Zugang verschiebt Fristbeginn und -ende — Beweisfragen zum Zugang sind selten „nebensächlich“.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

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