Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (§ 328 BGB analog)

Schuldrecht AT · Feld 5 · D-5.03 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter erwirbt der Dritte keinen Anspruch auf die Leistung, wohl aber eigene Ansprüche auf Schutz und Sorgfalt; er ist einbezogen, wenn Leistungsnähe, Gläubigernähe, Erkennbarkeit und Schutzbedürftigkeit vorliegen (st. Rspr.).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • keinen Anspruch auf die Leistung
  • eigene Ansprüche auf Schutz und Sorgfalt
  • Leistungsnähe
  • Gläubigernähe
  • Erkennbarkeit
  • Schutzbedürftigkeit

Fundstellen

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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