Der Wortlaut
Schutzbedürftig ist der Dritte, wenn ihm kein eigener inhaltsgleicher vertraglicher Anspruch gegen den Schuldner oder gegen einen anderen zusteht.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- kein eigener inhaltsgleicher vertraglicher Anspruch