Unechter Vertrag zugunsten Dritter (§ 329 BGB)

Schuldrecht AT · Feld 5 · D-5.02 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Beim unechten Vertrag zugunsten Dritter darf der Dritte die Leistung nur entgegennehmen; fordern kann sie allein der Gläubiger. Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwerben soll, die Befriedigung von ihm zu fordern.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • nur entgegennehmen
  • fordern
  • allein der Gläubiger
  • Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwerben soll, die Befriedigung von ihm zu fordern.

Fundstellen

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