Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Sachenrecht · Feld 3 · D-3.03 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Verlängerter Eigentumsvorbehalt ist der Eigentumsvorbehalt, der um eine Ermächtigung zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang (§ 185 I BGB) und die Vorausabtretung der Weiterverkaufsforderung (§ 398 BGB) ergänzt wird oder um eine Verarbeitungsklausel (§ 950 BGB); der Vorbehalt setzt sich am Erlös oder am neuen Erzeugnis fort.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Ermächtigung zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang
  • Vorausabtretung der Weiterverkaufsforderung
  • Verarbeitungsklausel
  • setzt sich am Erlös oder am neuen Erzeugnis fort

Fundstellen

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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