Der Wortlaut
Verfügung ist ein Rechtsgeschäft, das unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, indem es dieses überträgt, belastet, inhaltlich ändert oder aufhebt. Sie setzt Verfügungsbefugnis voraus; die Verfügung eines Nichtberechtigten ist nur wirksam, soweit das Gesetz sie trägt (§§ 185, 932 bis 936 BGB).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt
- überträgt, belastet, inhaltlich ändert oder aufhebt
- Verfügungsbefugnis
- Nichtberechtigten