Verfügung

Sachenrecht · Feld 0 · D-0.12 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Verfügung ist ein Rechtsgeschäft, das unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, indem es dieses überträgt, belastet, inhaltlich ändert oder aufhebt. Sie setzt Verfügungsbefugnis voraus; die Verfügung eines Nichtberechtigten ist nur wirksam, soweit das Gesetz sie trägt (§§ 185, 932 bis 936 BGB).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt
  • überträgt, belastet, inhaltlich ändert oder aufhebt
  • Verfügungsbefugnis
  • Nichtberechtigten

Fundstellen

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